aws Investitionsprämie
Doppelte Förderung im Bereich Digitalisierung: 14%!
aws Investitionsprämie: Doppelte Förderung im Bereich Digitalisierung: 14%!
Um die österreichische Wirtschaft in Folge der Corona-Krise zu unterstützen, hat die Bundesregierung als Anreiz für Unternehmensinvestitionen Prämien geschaffen. Der Ablauf dieser Förderung erfolgt über das Austria Wirtschaftsservice (aws).
Wer und wieviel?
- alle Branchen bzw. Unternehmensgrößen mit Sitz und/oder eine Betriebstätte in Österreich und rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig werden
- 7% der förderfähigen Investitionen
- 14% für spezielle Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit
Was?
- materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen (auch GWG)
- abnutzbares Anlagevermögen (Behalteverpflichtung 3 Jahre)
- Kombination mit anderen Förderungen möglich
Rahmenbedingungen
- Untergrenze EUR 5.000,- (netto)
- Obergrenze EUR 50 Mio. (netto)
- Beantragung bei aws zwischen 01.09.2020 und 28.02.2021
- Investition muss nach dem 1.8.2020 und vor dem 01.03.2021 begonnen worden sein*
- Online Antragsstellung über aws Fördermanager (https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie) ab 01.09.2020 – 28.02.2021 möglich
- Bei Förderzusage ist die Vorlage der Endabrechnung binnen drei Monaten ab
- Inbetriebnahme/Bezahlung der entsprechenden Investition über aws Fördermanager (online) nötig
- Auszahlung der Förderung erfolgt nach Vorlage der Abrechnung und einer darauf basierenden Prüfung durch das aws – danach erfolgt eine unmittelbare Einmalzahlung
* Als Beginn gelten folgende Maßnahmen: Bestellungen, Lieferungen, Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrags
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!
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